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			Vicariue Apostolicus, Assessores, und Räthe in Geistlichen Sachen 
			des Bißthums Breßlau ertheilen fuer Ehrwürden auf die Anzeuge von 
			4ten dieses betreffend den Thurm Bau zu Kaubitz zur resolution: daß, 
			nachdem diese Kirche ein ansehnliches Vermögen von 4305. rthlr 19 
			sgl 11 1/5 Pf besitzet und solche nach seinem Außweiß zu diesem 
			Bau nur 1400 rthlr beytragen darf, im übrigen aber, die currente 
			Außgaben der Kirche von der Einnahme der Rubriquen ex Diversis 
			titulis dergestalt bestritten werden können, daß durch die 
			Interessen des überbleibenden Capitals der Haupt-Stuhl von Zeit zu 
			Zeit vermehret werden kann; auch das Hochwürdige Hohe Dohm Capitul 
			alhier als Patronus hirzu den Consens bereits ertheilet: Wir den vorhabenden Thurm-Bau auch unßeres Orths, wie hiermit geschiehet, approbiren, und zu seiner Zeit darüber Rechnung erwarten; Nur hätte er dahin mit zusehen, womit nach Maasgabe der Bemerckung des Hochwürdigen Hohen Dohm Capituls das Frontispicium eine richtigere Anwendung der ächten architectur erlange; und werden ihm übrigens die sämmthe Comunicata samt den Rieß beygehend remittiret. Breßlau den 5. Juny 1788. .. Martin Schneider An den Pfarrer Ernest Hirschberg zu Protzan per Franckenstein" | 
| 05.06.1788 | Genehmigung des Domkapitels zum Bau des Kirchturmes in Kaubitz | 
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