Niederhannsdorf
Beschlagnahme der Kirchenglocken  
1922
   
 

Grafschaft Glatz
 
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  55.   ohne Datum (1922): Keine Änderung der Unterhaltspflicht des Patronats bei Nichtbeteiligung an den Glocken

Sollen bei Bestehen eines beitragspflichtigen Patronats die Kosten ausnahmsweise von Nichtverpflichteten aufgebracht werden, so ist ein Anerkenntnis seitens des Patronats vorzulegen, daß hierdurch die patronatliche Unterhaltungspflicht nicht geändert wird. 55

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