Niederhannsdorf
Beschlagnahme der Kirchenglocken  
1922
   
 

Grafschaft Glatz
 
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  54.   20.02.1922: Empfehlung des Landtagsabgeordenten, sich mit dem Patron gütlich zu einigen

Berlin, den 20.2.1922.

Ew. Hochwürden

teile ich mit, was ich soeben im Ministerium erfahren habe.

Seitens des Ministeriums will man nirgends Druck ausüben, sondern friedlich, schiedlich die Glockenfrage lösen. Man scheint keine besondere Freude zu haben, wenn die Anschaffung von allen Orten auf einmal einsetzt. Die Masse Glockenmetall ist nicht vorhanden u. wird im Preise gewaltig emporgetrieben. Man wird also seitens des Ministeriums mehr dafür sorgen, daß nicht alle gewünschten Glocken, sondern nur die nötigsten beschafft werden. Außerdem weist man darauf hin, daß zunächst die Verteilung der vom Reiche bewilligten Gelder auf die einzelnen Kirchen abgewartet werden möchte.

Für die Anschaffung von Glocken ist für jeden Fall nicht ein gesetzlicher Patronatsbeitrag vorgesehen. Es kommt immer auf den besonderen Fall an. Es muß geprüft werden, wieweit die Kirchenkasse u. die Kirchgemeinde eintreten kann. Es muß weiterhin anerkannt werden, daß bei den ungeheuren Preisen der Patron nicht immer gezwungen werden kann, bis zu einem bestimmten Prozentsatze sich an der Anschaffung zu beteiligen.

Der Dezernent hob hervor, daß es Fälle gibt, wo der Patron überhaupt in solchem Falle nicht gesetzlich verpflichtet ist zur Beitragsleistung, da ein Vergleich aus der Vergangenheit nicht zu erbringen ist.

Sie werden wohl merken, wie der Hase läuft. Es ist nur zu raten, durch freundliche Besprechung den Patron zu bewegen, eine reiche Gabe zur Verfügung zu stellen. Auf dem Wege der Klage vergehen Jahre und ein Erfolg ist ungewiß. Die Auskunft ist nicht angenehm, aber doch klar. Ich hätte mich gefreut, Ihnen mehr Freude bríngen zu können.

Es grüßt

Ew. Hochwürden ergebener

H(einrich) Elsner

(geschrieben auf Briefpapier mit Eindruck "Preussischer Landtag")
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