Niederhannsdorf
Beschlagnahme der Kirchenglocken  
1922
   
 

Grafschaft Glatz
 
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  53.   05.02.1922: Anfrage an Prälat um weiteres Vorgehen

 Niederhannsdorf, 5. Febr. 1922.


Hoochwürdigster Herr Prälat!

Der Kirchenvorstand u. die kirchliche Gemeindevertretung haben in ihren Sitzungen am 29. Januar bzw. 2. Februar cr. laut den in Abschrift beigefügten Protokollen beschlossen, zwei neue Bronzeglocken anzuschaffen. Der Herr Kirchenpatron, Rittergutsbesitzer M Volkmer hierselbst, hat bereits in einer gemeinsamen Sitzung des Kirchenvorstands u. der Kirchengemeindevertretung am 26. Jan. cr. u. dann schriftlich am 28. Jan. cr. dem Vorsitzenden des Kirchenvorstands die Erklärung abgegeben, daß er sich nur durch freiwillige Spende an der Anschaffung der Glocken beteiligen werde, während die kirchlichen Körperschaften den gesetzlichen Patronatsbeitrag verlangten.

Zur Beilegung dieses Widerspruchs bittet der ergebenst Unterzeichenete um eine Entscheidung über die gesetzliche Beitragspflicht des Kirchenpatrons zur Beschaffung der Ersatzglocken oder um Unterweisung, welche Schritte der Kirchenvorstand tun soll, um von dem Kirchenpatron den pflichtschuldigen Beitrag zu erlangen.

Eine Eingabe an die Regierung wurde noch nicht abgesandt um Ew. Gnaden nicht vorzugreifen. Es steht zu befürchten, daß der Patron sich bis aufs äußerste weigern wird, u. es vielleicht auf eine Entscheidung auf dem ordentlichen Rechtswege ankommen läßt.

Brauner.
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