Niederhannsdorf
Beschlagnahme der Kirchenglocken  
1918
   
 

Grafschaft Glatz
 
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  30.   06.07.1918: Ablehnung des Bittschreibens.

Der Provinzial-Conservator
der Kunstdenkmäler Schlesiens

Breslau 2, den 6. Juli 1918

Auf die gefällige Zuschrift vom 1. d. Mts. teile
ich ergebenst mit, daß auch sehr viele andre Gemeinden nur 1 kleine
Glocke behalten. Die dort bleibende Glocke ist als Glocke - soweit
überhaupt absehbar - sichergestellt.

Die Notwendigkeit einer Uhrglocke liegt heutzutage, wo wohl
in jedem Hause eine Uhr vorhanden ist, nicht mehr so sehr vor, wie
in früheren Zeiten. Demgemäß sind in den meisten Kirchen die
Stundenschlagglocken schon abgefordert worden.

Im übrigen hebe ich hervor, daß meine Beurteilung nur eine
Feststellung des Kunstwertes ohne Berücksichtigung der sonstigen
Momente darstellt. Die Wahrnehmung der sonstigen örtlichen
Interessen ist Sache des Kommunalverbandes. Er wird zu prüfen
haben, ob die "Erregung und Erbitterung" der Gemeinde gegenüber
den wichtigen vaterländischen Interessen zu recht besteht und die
Glockenabgabe nicht vielmehr ein verhältnismäßig geringes Opfer
bedeutet. Sache des Ortsgeistlichen ist es, mit seinem ganzen
Einfluß einzutreten und seine Gemeinde über die bitteren Kriegs-
notwendigkeiten aufzuklären und sie zu den unumgänglichen
Opfern willig zu machen.

gez. Burgemeister

An den katholischen Kirchenvorstand
zu Niederhannsdorf Bez. Breslau
1918-30

1918-30a
 
1918-30b