Niederhannsdorf
Beschlagnahme der Kirchenglocken  
1918
   
 

Grafschaft Glatz
 
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  29.   01.07.1918: Bittschreiben.

Niederhannsdorf, 1. Juli 1018.

An den Herrn Provinzialkonservator der
Kunstdenkmäler Schlesiens
Landesbaurat Dr. Burgemeister
Breslau.

Der unterzeichnete Kirchenvorstand richtet an Ew. Hoch-
wohlgeboren die ergebenste Bitte, das nachstehende
Gesuch an die zuständige Stelle gütigst weiterzuleiten.
Nach der ersten Ablieferung der Glocken voriges
Jahr gaben wir uns der Hoffnung hin, daß die
übrigen Glocken uns würden erhalten bleiben.

Nun ist die Enteignungsanweisung von noch zwei
Glocken erfolgt. Die Erregung und Erbitterung darüber
ist in der Gemeinde eine recht große, sodaß der unter-
zeichnete Kirchenvorstand dahin vorstellig wird, die
Enteignungsanordnung möge dahin abgeändert
werden, daß uns wenigstens außer der kleinen
Glocke (Durchmesser 65 cm Gruppe C) auch die größere
Glocke (Durchmesser 82 cm Gußjahr 1711) belassen wird.
Diese Glocke dient auch bei der für die ansehnliche
Gemeinde unbedingt notwendige Turmuhr als
Stundenschlagglocke.

Bringen wir doch noch ohnehin ein großes Opfer
welches unserm Herzen wehe genug tut, wenn
wir die Sterbeglocke (Durchmesser 59 Gußjahr 1762
abliefern müssen.

Einem gütigen Bescheide auf unser Gesuch sehen
wir bald entgegen.
Ergebenst
der kath. Kirchenvorstand.
Brauner, Pfarrer
1918-29

1918-29